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2023 N° 4
Primarschule Uster
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Algorithmen helfen bei der Schulzuteilung

Nach einer Testphase setzt Uster bei der Zuteilung der Schulkinder als erste Stadt in der Schweiz auf Algorithmen. Ziel des Pionierprojekts ist es, möglichst ausgewogene Klassen zu bilden und damit mehr Chancengerechtigkeit zu gewährleisten.

Cigdem Ruf

Zu den alljährlichen Aufgaben der Schule gehört die Zuteilung der Schülerinnen und Schüler zu den Schuleinheiten und in die Klassen. Der Vorgang wird mit viel Aufwand von Hand mit Hilfe diverser IT-Systeme und Dateien ausgeführt. Eine neue Möglichkeit ist die computergestützte Zuteilung. Das aus einem Forschungsprojekt der Universität Zürich hervorgegangene Start-up Ville Juste (auf Deutsch: «gerechte Stadt») hat ein solches Zuteilungsverfahren entwickelt.
 

Von links: Oliver Dlabač von Ville Juste, Leiter Schulverwaltung Guido Schär, Primarschulpräsidentin Patricia Bernet und Abteilungleiter Bildung/Gesamtschulleiter Markus Zollinger

Weniger Aufwand und mehr Chancengerechtigkeit

Die Primarschulpflege und der Stadtrat bewilligten vor rund drei Jahren den Einsatz und nach einer Testphase setzt Uster seit 2023 als erste Stadt in der Schweiz auf Algorithmen. Die computerunterstützte Zuteilung der Schulkinder soll helfen, die Zusammensetzung der Klassen ausgewogener zu gestalten. Studien zeigen nämlich, dass ab einem Anteil von 30 bis 40 Prozent sozial und sprachlich benachteiligter Kinder auch die übrigen Schülerinnen und Schüler weniger gut lernen.

Oliver Dlabač, Politikwissenschaftler und Gründer des Start-ups Ville Juste, begleitet die Primarschule in der Einführungsphase. Er sagt: «Durch den Einsatz des Computerprogramms erhöhen wir die Chancengerechtigkeit und verringern den administrativen Aufwand.» Dennoch ist es der Schulverwaltung wichtig, die computerunterstützten Zuteilungsvorschläge nochmals einzeln zu prüfen.

«Auch bei einer datenbasierten Zuteilung sollen Kinder möglichst in ihrem Quartier und Nachbarskinder weiterhin gemeinsam zur Schule gehen.»
Patricia Bernet

Gesetzliche Vorgaben werden eingehalten

Primarschulpräsidentin Patricia Bernet erklärt: «Auch bei einer datenbasierten Zuteilung sollen Kinder möglichst in ihrem Quartier und Nachbarskinder weiterhin gemeinsam zur Schule gehen. Ebenso achten wir auf Kinder mit speziellen Bedürfnissen.» Es werde nur der Spielraum innerhalb der gesetzlichen Vorgaben genutzt.

Im Kanton Zürich regelt die Volksschulverordnung die Länge und Gefährlichkeit des Schulwegs. Zudem ist auf eine ausgewogene Zusammensetzung der Klassen zu achten. Als Kriterien dafür werden die Leistungsfähigkeit, die soziale und sprachliche Herkunft und das Geschlecht genannt. «Bei einer manuellen Zuteilung ist eine systematische Berücksichtigung all dieser Faktoren nicht möglich», sagt Patricia Bernet. Auch aus diesem Grund setzen die Primarschulpflege und die Abteilung Bildung auf die datenbasierte Zuteilung.

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